Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Experten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Experten der SGK Stärker gegen Krebs GmbH, Ehrengutstraße 7, 80469 München („SGK“), für das Internet-Angebot www.stärkergegenkrebs.de („Angebot”)

Vorbemerkung: Heilberufler und andere Fachkreise haben die Möglichkeit, Experten der SGK zu werden. Sie können hier – abhängig von der Art der des gewählten Profils – verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Hierfür gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Experten, wobei die Leistungsbeschreibung unter www.stärkergegenkrebs.de/Informationen/ExpertenRegistrierung, Bestandteil dieser AGB ist.

§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

a) Diese AGB regeln die Beziehung zwischen der SGK und den nachfolgend unter § 2 a) genannten Experten über derzeit und künftig unter www.stärkergegenkrebs.de entgeltlich angebotene Dienstleistungspakete (nachfolgend Profile genannt) von der SGK, die eine Registrierung erfordern, bis zur Änderung bzw. Ergänzung der AGB nach § 19.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Nutzungsberechtigten sind unwirksam, auch wenn die SGK ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.

b) Andere Angebote von der SGK sind nicht Gegenstand dieser AGB.

c) Diese AGB gelten zusammen mit den Generellen Nutzungsbedingungen, die unter www.staerkergegenkrebs.de/agb/allgemeineagb/ abgerufen werden können.

§ 2 Nutzungsberechtigte

a) Expertenteam: SKG kann ein dauerhaftes oder temporäres Expertenteam bilden, mit dem Ziel eines Qualitätsmanagements. Es unterstützt SGK bei der Meinungsbildung beim Abschluss aber auch Beendigung von Verträgen und gibt hierzu Empfehlungen an SGK ab.

b) SKG kann ein dauerhaftes oder temporäres Expertenteam bilden, mit dem Ziel eines Qualitätsmanagements. Es unterstützt SGK bei der Meinungsbildung beim Abschluss aber auch Beendigung von Verträgen und gibt hierzu Empfehlungen an SGK ab.

Ein Profil können ausschließlich Experten (Heilberufler und andere Fachkreise, insbesondere Onkologen/ Hämatologen, Fachärzte der Strahlentherapie, Ärzte der Naturheilkunde, Heilpraktiker, Psychologen, Yogalehrer, Psychoonkologen, Osteopathen, Physiotherapeuten Apotheker und Zweithaar-Spezialisten) und entsprechende Einrichtungen bzw. entsprechende Berufsträger und durch solche Berufsträger unterhaltene Einrichtungen (nachfolgend Experten genannt) buchen.

c) Mit der Registrierung bei der SGK als Experte bestätigen diese, dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach § 2 a) anzugehören

d) Die Person/der Berufsträger, welche für eine Praxis oder entsprechende Einrichtungen ein Expertenprofil anlegt, hat sich im Rahmen der Anmeldung als Ansprechpartner zu benennen.

e) Der Ansprechpartner verpflichtet sich, eine Praxis oder entsprechende Einrichtung nur dann anzumelden, wenn
- die Praxis oder entsprechende Einrichtung dem Kreis nutzungsberechtigter Einrichtungen gemäß § 2 a) angehört,
- der Ansprechpartner selbst dem nutzungsberechtigten Personenkreis der Einrichtung angehört und
- der Ansprechpartner von der Leitung der Einrichtung zur Anmeldung ermächtigt wurde.

f) Experten bzw. deren Ansprechpartner verpflichten sich zur richtigen und vollständigen Angabe der im Rahmen der Anmeldung abgefragten Daten und dazu, insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen. Eine Verletzung der Rechte Dritter ist unter anderem dann gegeben, wenn personenbezogene Informationen oder sonstige Daten Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden, z. B. der Name oder die E-Mail-Adresse. Die genannten Personen verpflichten sich auch, im Falle einer Änderung der Daten unverzüglich im Profil unter „Experten Log-In – „Expertenkonto – Mein Profil bearbeiten“ diese entsprechend zu bearbeiten und zu aktualisieren. Die SGK ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen.

§ 3 Vertragsschluss

a) Ein Profil kann online unter www.stärkergegenkrebs.de/ ExpertenRegistrierung gebucht werden.

b) Der Experte gibt bei der Online-Buchung auf der Website www.stärkergegenkrebs.de ein Angebot zum Abschluss dieses Vertrages ab, indem er das Anmeldeformular für das jeweilige Profil (Standard oder Premium) ausfüllt, diese AGB und die Datenschutzhinweise akzeptiert und durch Anklicken des Buttons „Mitgliedschaft abschließen“ an die SGK übermittelt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die SGK die Anmeldung bestätigt, spätestens durch die Zurverfügungstellung der Dienstleistungen. Dies geschieht regelmäßig dadurch, dass die SGK dem Experten die Zugangsdaten für die Experten-Mitgliedschaft übersendet und das Profil nach Prüfung freigibt und somit den Vertragsschluss bestätigt. Sollte die Freigabe durch SGK nach der Registrierung nicht erfolgen, kommt es nicht zum Vertragsschluss.

c) Der Experte hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrags. Ihm ist bekannt, dass SGK seine Angaben, insbesondere Qualifikationen einer Überprüfung unterzieht. Hier kann sich SGK der Expertise des Expertenteams bedienen. Der Experte erklärt sich mit der Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ausdrücklich einverstanden.

d) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 4 Vertragsgegenstand / Profile

a) Gegenstand dieses Vertrages ist eine Expertenmitgliedschaft bei der SGK. Der Umfang und die Kosten der Expertenmitgliedschaft richten sich nach der gewählten Standard- oder Premium-Mitgliedschaft.

b) Die SGK bietet verschiedene Profile zur der entsprechend gewählten Mitgliedschaft an. Der Umfang der im Rahmen der verschiedenen Profile angebotenen Dienstleistungen bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 3).

c) Die Leistungsbeschreibung zu den verschiedenen Profilen kann unter www.stärkergegenkrebs.de/ExpertenRegistrierung abgerufen werden. Die Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 3) ist Bestandteil dieses Vertrages. Nähere Informationen zu den angebotenen Dienstleistungen können den dortigen Experten-Profildarstellungen entnommen werden.

d) Soweit der Experte die Erstellung seines Profils durch SGK oder von ihr beauftragte Dritte wählt, sichert er zu, dass Inhaber Urheberrechten, insbesondere von Bild-, Ton-  und Videorechten ist und deren Verwendung für sein Profil keine Rechte Dritter verletzt.

§ 5 Leistungsänderungen

a) Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Profile ist die SGK frei, solange der Umfang und der Inhalt des jeweiligen Paketes seinem Charakter nach erhalten bleibt.

b) Über § 5 a) hinaus behält sich die SGK vor, den Inhalt einzelner Profile oder Optionen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus technischen Gründen, wie z. B. bei einer von Google geänderten Funktion seiner Anwendung GoogleMaps, erforderlich ist.

§ 6 Diskussionsforen

1. Allgemeines

Die SGK stellt den Experten sowohl im jeweiligen Fachbereich als auch fachbereichsübergreifend eine Kommunikationsplattform zur Verfügung. Diese Diskussionsforen sollten den Experten die Möglichkeit bieten, sich untereinander zu vernetzten und Kontakte auch über den eigenen Fachbereich hinaus zu knüpfen. Zudem können hier Informationen und Erfahrungen ausgetauscht und Beiträge und Fragen zu aktuellen Entwicklungen in der ganzheitlichen Krebstherapie bzw. zu Inhalten des Angebots der SGK gepostet werden.

Die Diskussionsforen sind nicht öffentlich und stehen ausschließlich den Experten der SGK des jeweiligen Fachbereichs offen. Das fachbereichsübergreifende Forum steht darüber hinaus allen Experten offen.  Eine nochmalige Registrierung ist nicht erforderlich.

2. Verantwortlichkeit der Experten

Die Verantwortlichkeit für von Experten in den Diskussionsforen gepostete Texten und anderen Inhalten (Beiträge) liegt ausschließlich bei diesen. Die Experten verpflichten sich, dabei nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Sie stellen insbesondere sicher, dass die von ihnen geposteten Beiträge keine Rechte anderer Experten, der SGK sowie Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen.

Die Experten unterlassen es, in ihre Beiträge urheberrechtlich geschützte Inhalte einzubinden, wenn ihnen hierfür nicht die notwendigen Nutzungsrechte durch die Rechteinhaber eingeräumt worden sind. Die Experten stellen in diesem Zusammenhang sicher, dass sie insbesondere keine nach dem Strafgesetzbuch verbotenen Inhalte posten oder anderen Foren-Teilnehmern zugänglich machen, wie bspw. Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen, oder mit ihren Beiträgen gegen berufsständische Bestimmungen oder Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verstoßen.

Wenn die SGK auf Gesetzesverstöße und/oder Rechtsverletzungen hingewiesen bzw. aufmerksam wird, werden die entsprechenden Beiträge - vorbehaltlich umfassender Prüfung - unverzüglich entfernt. Die betroffenen Experten werden hierüber nicht informiert. Dies gilt auch für den Fall, dass nur der Verdacht eines Gesetzesverstoßes/einer Rechtsverletzung besteht. SGK haftet für fremde Inhalte frühestens ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung von einer konkreten Rechtsverletzung.

3. Rechte an den Beiträgen

a) Mit dem Einstellen von Beiträgen in den jeweiligen Diskussionsforen erklären sich die Experten mit der Speicherung und dem Zugänglichmachen ihrer Beiträge gegenüber anderen Experten innerhalb der Foren einverstanden. Die Einwilligung umfasst dabei alle Bereiche der Diskussionsforen.
Dies bedeutet jedoch keine Verantwortlichkeitsübernahme durch die SGK. Für die Inhalte der Beiträge sind alleine die Experten verantwortlich; die SGK stellt insoweit lediglich die Plattform zur Verfügung.

b) Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Experten, die nötigen Rechte für das Einstellen von Beiträgen in die von der SGK zur Verfügung gestellten Diskussionsforen zu erwerben. In der Regel besitzen die Teilnehmer die erforderlichen Rechte nur, wenn sie die betreffenden Beiträge selbst angefertigt haben.

c) Die Einwilligung nach § 6 (3) a) gilt zeitlich unbeschränkt, soweit die Experten der SGK gegenüber keine Umstände nachweisen, die eine weitere Abrufbarkeit ihres Beitrags als für die Zukunft unzumutbar erscheinen lassen (etwa wegen gravierender persönlicher und/oder beruflicher Nachteile).

4. Nutzungsrichtlinien

Die SGK möchte eine professionelle und faire Kommunikationsplattform zur Verfügung stellen. Die Experten verpflichten sich daher zur Einhaltung der Richtlinien zur Nutzung der Diskussionsforen, die unter https://www.staerkergegenkrebs.de/Informationen/nutzungsrichtlinienexperten-forum/ abgerufen werden können.

§ 7 Preise, Zahlung und Preisänderungen

a) Die SGK berechnet den Experten als Entgelt für die erbrachten Leistungen die beim Absenden des Vertragsangebotes mitgeteilten Preise. Dem Experten stehen die unter www.staerkergegenkrebs.de/Zahlungsarten Zahlungsarten zur Verfügung.

b) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der (etwaig) gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

c) Widerruft der Experte sein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat, ist die SGK berechtigt, den im Hinblick auf das gesamte Vertragsverhältnis noch ausstehenden Restbetrag umgehend in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Die Rechnung ist mit Zugang beim Experten ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

d) Gerät der Experte mit der Zahlung von mindestens einem monatlichen Entgelt in Verzug, so hat die SGK das Recht, die Erfüllung fälliger Dienstleistungen gegenüber dem Experten zu verweigern – insbesondere die bereitgestellten Informationen und die Verlinkung auf Websites des Experten vorübergehend zu sperren – bis der Verzug beseitigt ist. Die SGK wird dem Experten in diesen Fällen die Sperrung mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Verzugs ankündigen. 
Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte der SGK wegen Zahlungsverzugs des Experten bleiben unberührt. Der Experte bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

e) Die SGK hat das Recht, durch Mitteilung gegenüber dem Experten mit einer Vorankündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende die Kosten veränderten Gegebenheiten anzupassen (Preiserhöhung). Will der Experte den Vertrag nicht zum geänderten (erhöhten) Preis fortführen, so hat er das Recht, ihn auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform gemäß § 126 I BGB.

§ 8 Verantwortungsbereich der SGK; Leistungsstörungen

a) Die SGK bietet ihre Dienstleistungen auf der Grundlage des derzeitigen Stands des Internets und der derzeitigen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für den Datenverkehr im Internet an. Dem Experten ist bekannt, dass die Qualität des Datenverkehrs im Internet von diesen Rahmenbedingungen und weiteren Umständen – z. B. den Verhältnissen auf nachgelagerten Datenleitungen – abhängt, auf die SGK keinen Einfluss hat und keine Verantwortung trägt.

b) Störungen der Qualität des Datenverkehrs im Internet, die gemäß § 9 a) außerhalb des Verantwortungsbereichs der SGK liegen, lassen den Vergütungsanspruch der SGK unberührt.
Führen solche Störungen dazu, dass die SGK dem Experten die angebotenen Leistungen über einen nicht unwesentlichen Zeitraum nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellen kann, so hat der Experte das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einer Woche jeweils zum Ende eines Kalendermonats außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 126 I BGB.
Weitere Rechte des Experten sind ausgeschlossen.

c) Erbringt die SGK ihre vertragsgemäßen Dienstleistungen in anderen als den in § 9 b) genannten Fällen nicht oder nicht in vertragsgemäßer Beschaffenheit, so obliegt es dem Experten, dies gegenüber der SGK schriftlich und unter Setzung einer angemessenen Frist zu rügen. Erbringt die SGK ihre Dienstleistungen auch nach Ablauf dieser angemessenen Frist aufgrund berechtigter Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Experte das Recht, die laufenden Zahlungen für Dienstleistungen für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem die SGK diese Dienstleistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat.

Daneben steht dem Experten das Recht zu, den Vertrag unter Einhaltung der Schriftform gemäß § 126 I BGB außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Experte der SGK schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung vertragsgerechter Dienstleistungen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist.
Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt § 13.

d) Führen dagegen Verstöße des Experten gegen die nachfolgenden Pflichten und Verantwortungen oder sonstige Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten dazu, dass die SGK ihre Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, so kann der Experte hieraus keine Rechte gegen SGK herleiten; insbesondere bleibt der Vergütungsanspruch der SGK unberührt.

§ 9 Pflichten des Experten

a) Es liegt im Verantwortungsbereich des Experten, die notwendige technische Infrastruktur (Hardware, Software, Telekommunikation, internes Netzwerk, eigene Website) für die Teilnahme im Internet bis zu dem bei der SGK bereitgestellten Angebot auf eigene Kosten zu schaffen und zu unterhalten. Diese Verantwortung bezieht sich auch auf eine eventuelle Verlinkung auf weiterführende Websites sowie Informationen, Bilder und Videos des Experten. Der Experte versichert, dass Gestaltung und Inhalt seiner Webseite nicht gegen Rechte Dritter verstößt.

b) Es obliegt dem Experten, eigenverantwortlich sein für das Internet bestimmte Informationsangebot ordnungsgemäß zu gestalten und einzurichten, soweit im Rahmen des gebuchten Profils bei der SGK auf dieses verwiesen wird.
Darüber hinaus ist der Experte verpflichtet, darauf zu achten, dass etwa für ihn geltendes Berufs- und/oder Standesrecht eingehalten wird.

c) Der Experte trägt dafür Sorge, dass die seiner Sphäre zugehörige IT-Infrastruktur angemessen durch professionelle Maßnahmen der IT-Sicherheit geschützt ist.

d) Die Experten verpflichten sich, ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren, es sei denn dies geschieht zur Betreuung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen von der SGK. In diesem Fall dürfen die Zugangsdaten insbesondere an eigene Mitarbeiter oder Auftragsdatenverarbeiter, insbesondere Mediendienstleister weitergegeben werden. Der Experte hat gegenüber der SGK für das Verhalten dieser Dritten wie für sein eigenes Verhalten einzustehen.

e) Unabhängig hiervon verpflichten sich die Experten, die SGK unverzüglich zu informieren, sobald ihnen bekannt wird, dass ihre Zugangsdaten unberechtigt durch Dritte genutzt werden. Die SGK ist berechtigt, den Zugang zu den Dienstleistungen unter www.stärkergegenkrebs.de zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte genutzt werden. Die Experten werden hierüber informiert und erhalten neue Zugangsdaten zugeteilt, soweit sie nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen haben.
Im Übrigen können die Zugangsdaten jederzeit unter „Experten Log-In“ in der Rubrik „mein Konto“ geändert werden und dies sollte aus Sicherheitsgründen auch von Zeit zu Zeit geschehen.

f) Die Experten verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Sie tragen dafür Sorge, dass durch die Nutzung der Dienstleistungen der ordnungsgemäße Betrieb nicht gefährdet wird sowie andere Anbieter, Nutzer oder Netze nicht beeinträchtigt werden. Die Experten dürfen bei der Benutzung des Angebots unter www.stärkergegenkrebs.de daher insbesondere keine Daten versenden oder auf einem Datenträger der SGK speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit, Größe oder Zahl geeignet sind, die Funktionsweise der Computersysteme von der SGK oder von Dritten zu beeinträchtigen oder Rechte Dritter zu verletzen (z.B. Viren, Spam-E-Mails etc.).
Die Experten sind auch verpflichtet, eine übermäßige Belastung von www.stärkergegenkrebs.de durch eine ungezielte oder unsachgemäße Nutzung zu unterlassen.

g) Die Nutzung einer Expertenmitgliedschaft zur Auslesung, Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten anderer Nutzer zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemäßen Nutzung des Angebots ist verboten. Die Experten haben ihnen bekannt werdende Informationen über andere Nutzer und Experten sowie Kommunikationsinhalte grundsätzlich vertraulich zu behandeln.

h) Um Datenverluste zu vermeiden, sind von sämtlichen Inhalten, die Experten unter www.stärkergegenkrebs.de veröffentlichen bzw. zugänglich machen bzw. erhalten, jeweils Sicherungskopien auf dem eigenen Computersystem zu speichern.

§ 10 Inhalte des Experten

a) Soweit die Experten Inhalte (z. B. Profilbilder, Qualifikationsnachweise etc.) über die von der SGK angebotenen Dienstleistungen einstellen, erklären sie sich mit der Speicherung, der Veröffentlichung bzw. dem öffentlichen Zugänglichmachen ihrer Inhalte im Rahmen des Angebots unter www.stärkergegenkrebs.de der SGK einverstanden.

b) Ein Anspruch auf Löschung der Inhalte durch die SGK besteht grundsätzlich nicht.
Die Einwilligung nach § 9 a) gilt zeitlich unbeschränkt, soweit die Experten der SGK gegenüber keine Umstände nachweisen, die eine weitere Abrufbarkeit eines Inhalts als für die Zukunft unzumutbar erscheinen lassen (etwa wegen gravierender persönlicher und/oder beruflicher Nachteile).
Im Übrigen können von den Experten eingestellte Inhalte teilweise auch von diesen selbst unter www.stärkergegenkrebs.de/Konto  gelöscht oder geändert werden.

§ 11 Verantwortung des Experten

a) Innerhalb von und über die von der SGK angebotenen Dienstleistungen können die Experten Inhalte veröffentlichen und anderen zugänglich machen (z. B. Profilinformationen, Qualifikationen, Ort/Umkreis der Tätigkeit etc.). Die Verantwortlichkeit für solche von den Experten veröffentlichten und verbreiteten Inhalte liegt ausschließlich bei diesen.

Die Experten verpflichten sich bei der Nutzung der Dienstleistungen nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Die Experten stellen insbesondere sicher, dass die von ihnen veröffentlichten und verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und von ihnen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen personenbezogene Daten Dritter nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; ausdrücklich unzulässig ist etwa das Einbinden von urheberrechtlich geschützten Inhalten (etwa Texten), wenn die Experten hierfür nicht die notwendigen Nutzungsrechte durch die Rechteinhaber eingeräumt worden sind.
Zudem stellen die Experten sicher, dass sie insbesondere keine nach dem Strafgesetzbuch verbotenen Inhalte veröffentlichen oder zugänglich machen, wie etwa Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen.

b) Über die Dienstleistungen können die Experten fremde Inhalte verlinken. Die Links dürfen hierbei nicht auf Inhalte Bezug nehmen, die gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen; § 11 a) findet entsprechende Anwendung.
Die Experten prüfen dazu sorgfältig Inhalte, auf die durch externe Links unmittelbar verwiesen wird, und auch nachfolgende Inhalte, soweit die unmittelbar verlinkten Inhalte den Verdacht begründen, dass nachfolgende Inhalte gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen könnten.

c) Sofern die Experten auch Angaben zu und über Dritte machen wollen, z. B. ihr Praxis-Team/ihre Mitarbeiter oder Kooperationspartner, haben sie sicherzustellen, dass die Betroffenen mit der entsprechenden Veröffentlichung der Angaben einverstanden sind und insbesondere eine datenschutzrechtliche Einwilligung und eine Einwilligung zur Verwendung von Fotos, welche diese Personen abbilden, erteilen. Die SGK ist jederzeit berechtigt, hierüber entsprechende Nachweise zu verlangen.

§ 12 Folgen von Pflichtverstößen / Freistellungsanspruch

a) Bei Verstößen gegen die in der §§ 2, 9, 10 und 11 genannten Pflichten ist die SGK – abhängig vom erfolgten Verstoß – berechtigt, den Zugang des Experten zu www.stärkergegenkrebs.de zu sperren, Inhalte auf den Servern der SGK zu sperren oder zu löschen, Profile zu deaktivieren oder im Falle offensichtlich missbräuchlicher Anmeldung oder Nutzung unmittelbar zu löschen, sowie andere geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen solche Verstöße zu ergreifen.
Entsprechendes gilt für den Fall, dass hinreichender Verdacht für solche Verstöße besteht, solange und soweit der jeweils verantwortliche Experte die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Inhalts oder Verhaltens nicht nachgewiesen hat.
Die Berechtigung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses in diesen Fällen bestimmt sich nach § 17.

b) Als verantwortliche Mitglieder verpflichten die Experten sich, die SGK von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen die SGK im Zusammenhang mit Verstößen gegen §§ 2, 9, 10 und 11 geltend gemacht werden, sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen; hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Sie sind außerdem verpflichtet, die SGK bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere Versicherungen an Eides statt, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen und werden darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen sich selbst geltend gemacht werden.

c) Alle weiteren Rechte der SGK bleiben unberührt.

§ 13 Haftung

a) Die Haftung der SGK wird, gleich aus welchem Rechtsgrund, für durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden – vorbehaltlich § 13 b) – wie folgt beschränkt:
Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Schuldverhältnis („Kardinalpflicht“) haftet die SGK der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. „Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.
Die SGK haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

b) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

c) Soweit die SGK nach § 13 a) und b) für Datenverluste haftet, ist diese Haftung – außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit - auf den Verlust solcher Daten beschränkt, die der Experte in verkehrsüblicher Weise (mindestens einmal täglich) so gesichert hat, dass er sie mit vertretbarem Aufwand reproduzieren kann. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt stets zulässig. Hinsichtlich der Vermeidung von Schäden aus Datenverlusten wird auf die Obliegenheit zur Sicherung von Daten nach § 9 g) hingewiesen.

§ 14 Rechte von SGK und von Experten

a) Die Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte) für veröffentlichte, von der SGK bzw. ihren Vertretern und Mitarbeitern selbst erstellte bzw. auf www.stärkergegenkrebs.de von der SGK selbst eingestellte Objekte oder im Eigentum der SGK befindlichen Inhalte bleiben allein bei der SGK.
Eine Vervielfältigung und/oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne die ausdrückliche Zustimmung der SGK nicht gestattet.
Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte und Inhalte (z. B. von urheberrechtlich geschützten Texten) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben ist ohne ausdrückliche Zustimmung der SGK nicht gestattet.

b) Die von den Experten unter www.stärkergegenkrebs.de eingestellten Inhalte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung solcher Inhalte (z. B. Profilbilder) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben durch andere Experten ist insoweit ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Experten nicht gestattet.

§ 15 Geheimhaltung

a) Die Experten und die SGK verpflichten sich, über die ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und solche Geschäftsgeheimnisse nicht selbst zu verwerten. Diese Verpflichtung trifft insbesondere alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Informationen und Kenntnisse, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind, als „vertraulich“ bezeichnet werden oder aber angesichts der Folgen einer möglichen Offenlegung nach Treu und Glauben als vertraulich zu behandeln sind.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen,

1. die dem Empfänger bei Abschluss dieses Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

b) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, entsprechende Geheimhaltungspflichten mit ihren Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten, die in die Vertragsausführung eingeschaltet werden, zu vereinbaren.

§ 16 Datenschutz

Die Regelungen zum Datenschutz ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen, welche unter www.staerkergegenkrebs.de/Datenschutz abgerufen werden können.

§ 17 Vertragslaufzeit / Kündigung

a) Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Experte oder die SGK jeweils mit einer Frist von 3 Monaten frühestens vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. § 7 e) und § 19 a) bleiben hiervon unberührt.

b) Der Vertrag mit einem Experten endet darüber hinaus ohne Kündigung im Falle einer Löschung des Mitglieds-Accounts nach § 12 a).

c) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

- ein Verstoß gegen die Pflichten des Experten nach §§ 2, 9, 10 und 11 oder die Manipulation von Feedback/Kundenrezensionen, wie etwa die Abgabe einer Bewertung des Experten selbst oder in seinem Auftrag zu sich selbst,
- SGK unter Einbeziehung des Expertenteams (§ 2a) zu dem Ergebnis kommt, dass eine weitere Mitgliedschaft des Experten nicht mehr tragbar ist oder
- die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung (§ 13 a) durch eine Vertragspartei, es sei denn, diese wird nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung innerhalb von einer Woche geheilt.
- wenn der Experte
a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht,
in Verzug ist.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der SGK vorbehalten. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

d) Die Kündigung muss in allen Fällen in schriftlicher Form gemäß § 126 I BGB erfolgen.

e) Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt auch dann bestehen, wenn eine oder beide Vertragsparteien trotz Vorliegen eines entsprechenden Grundes davon einmalig oder mehrmalig keinen Gebrauch machen.

f) Kündigt SGK den Vertrag vorzeitig aus einem vom Experten zu vertretenden wichtigen Grund, ist der Experte verpflichtet, der SGK einen pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Der in einer Summe zu zahlende Betrag beläuft sich auf die Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Preise. Der Experte muss einen höheren Schadensbetrag zahlen, wenn die SGK einen höheren Schaden nachweist. Der Experte muss weniger oder gar nichts bezahlen, wenn er nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.

 

§ 18 Beweisklausel und Beweislast

a) Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der SGK gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

b) Beruft sich der Experte im Rahmen des Vertragsschlusses auf Missbrauch seiner Identität, so wird er der SGK unverzüglich alle ihm hierzu vorliegenden Tatsachen und Indizien vorlegen. Im Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit und sofern ausreichende Indizien für ein Handeln des Experten und nicht eines Dritten vorliegen, trägt der Experte die Beweislast dafür, dass ein Missbrauch der Identität vorliegt.

§ 19 Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Die SGK behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vorliegen einer Lücke in dieser Vereinbarung oder bei Eintritt einer Störung des ursprünglichen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung jederzeit teilweise oder ganz zu ändern, soweit die Experten dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für die Experten sind, wie z. B. bei einer Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an veränderte Anmeldeprozeduren sowie an geänderte Funktionalitäten, Dienste oder technische Standards. Über die Änderungen werden die Experten rechtzeitig per Email oder beim Einloggen informiert, bevor die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten; dabei hält die SGK eine angemessene Frist ein. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Experten die Dienste nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiter widerspruchslos nutzen. Wenn die Änderungen für die Experten nicht akzeptabel sind, können diese binnen 14 Tagen nach Benachrichtigung über die Änderungen deren Geltung widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Bei einem Widerspruch hat die SGK das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform des § 126 I BGB. Auf diese Rechtsfolgen werden die Experten gesondert hingewiesen.

b) Die Möglichkeit der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 18 a) besteht aber weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der Kernnutzungsmöglichkeiten des Expertenvertrages zum Nachteil des Experten einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz enthaltenen Verpflichtungen für den Experten.

c) Die SGK behält sich unabhängig hiervon das Recht vor, für neue – insbesondere kostenpflichtige – Dienstleistungen zusätzliche AGB / Nutzungsbedingungen zu erlassen.

§ 20 Schlussvorschriften

a) Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern das Mitglied Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat; dies gilt auch für den Fall, dass das Mitglied nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland heraus verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

b) Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

c) Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Januar 2021

Zuletzt geändert am: 01.08.2024
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