Sie sind nicht sicher, ob Ihre Krankenkasse Ihr Bewegungstraining bei uns übernimmt? Hier erhalten Sie wichtige Informationen!
Als gesetzlich Versicherte bekommen Sie von Ihrem Arzt (z.B. Onkologen, Gynäkologen, Urologen, Hausarzt) eine Verordnung über 6x Krankengymnastik am Gerät. Eventuell stellt Ihnen Ihr Arzt noch eine zweite und dritte Verordnung aus. Sollten Sie keine weitere gesetzliche Verordnung mehr bekommen, dann können Sie auf Selbstzahlerbasis bei uns weiter trainieren.
Eine Verordnung für die Onkologische Trainingstherapie (OTT) umfasst ein mindestens 12-wöchiges Training.
Wenn Sie privatversichert sind, können Sie sich von Ihrem Arzt ein Rezept über 10x Krankengymnastik am Gerät ausstellen lassen. Nach erfolgter Teilnahme bekommen Sie von uns eine Rechnung über die absolvierten Trainingseinheiten, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Wenn Sie weitere Behandlungen wünschen, fragen Sie einfach bei Ihrem Arzt nach einem weiteren Rezept.