Sie sind nicht sicher, ob Ihre Krankenkasse Ihr Bewegungstraining bei uns übernimmt? Hier erhalten Sie wichtige Informationen!
Sie sind privatversichert?
Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Rezept über die benötigte Therapie, z.B. 10 x Krankengymnastik am Gerät, ausstellen. Nach erfolgter Teilnahme erhalten Sie von uns eine Rechnung über die absolvierten Trainingseinheiten. Wenn Sie danach weiteren Behandlungsbedarf haben, sprechen Sie mit Ihrem Arzt und lassen sichh ggf. eine neue Verordnung ausstellen.
Sie sind gesetzlich versichert?
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt (z.B. Onkologen, Gynäkologen, Urologen, Hausarzt) eine Verordnung ausstellen, z.B. über 6 x Krankengymnastik am Gerät. Je Quartal kann Ihnen Ihr Arzt noch eine zweite und dritte Verordnung aus (max. 18 x je Quartal) ausstellen. Sollten Sie keine weitere gesetzliche Verordnung mehr bekommen, dann können Sie auch auf Selbstzahlerbasis bei uns weiter trainieren und behandelt werden. In diesem Fall benötigen wir ein Privatrezept Ihres Arztes für die weitere Behandlung.