Um für Patienten nach einer Diagnose therapeutisch tätig zu werden, bedarf es qualifizierter Ernährungsfachkräfte, das sind:
- Diätassistenten: staatlich anerkannter Fachschulabschluss
- Oecotrophologen: Studium Bachelor/Master
- Ernährungswissenschaftler: Studium Bachelor/Master
- Ärzte mit der Fortbildung „Ernährungsmedizin“
Dabei handelt es sich um die nötigen Grundqualifikationen. Darüber hinaus müssen Ernährungsfachkräfte noch über ein Zertifikat verfügen, das sie zur Ernährungsberatung qualifiziert und sich regelmäßig fortbilden.
Damit Krankenkassen entsprechende ernährungstherapeutische Maßnahmen nach ärztlicher Diagnose genehmigen und finanziell unterstützen, müssen sich Diätassistenten, Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler zertifizieren lassen. Zertifikate durch regelmäßig nachgewiesene Fort- und Weiterbildung erhalten die Ernährungsfachkräfte von zugelassenen und unabhängigen Stellen und den Berufsverbänden.