Wie sehen die Zuzahlungen bei einer Krebs-Reha aus?
Auf wie viele Behandlungstage die Reha-Zuzahlung begrenzt ist, hängt von der Art der Leistung, von der Dauer der Leistung und vom Kostenträger ab. Eine Zuzahlung von 10,- Euro je Tag muss bei stationären Vorsorge- und Reha-Maßnahmen geleistet werden. Die Zuzahlung ist für die gesamte Dauer der Maßnahme, längstens jedoch für 42 Tage zu zahlen. Jedoch muss bei einer Onkologie-Reha unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung eine Zuzahlung von 10,- Euro je Tag längstens für 14 Tage geleistet werden. Versicherte können sich unter bestimmten Voraussetzungen (geringes Einkommen oder ALG II) vollständig oder teilweise von den Zuzahlungen befreien lassen. Zuzahlungen, die im laufenden Kalenderjahr bereits für eine Krankenhausbehandlung oder AHB geleistet wurden, werden angerechnet.
Was zahlt die Krankenkasse bei Osteopathie?
Osteopathische Behandlungen werden von vielen Krankenkassen im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung oder in Form von Bonusprogrammen bzw. Gesundheitskonten übernommen. Dabei werden die Behandlungskosten zu einem hohen prozentualen Anteil mit den jeweiligen jährlichen Höchstgrenzen übernommen. Weitere Beschränkungen sind in der maximalen Anzahl an Konsultationen bzw. Heilbehandlungen sowie im maximalen Zuschuss für eine Einzelsitzung festgelegt.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme?
Als generelle Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist es notwendig, dass eine ärztliche Bescheinigung/Überweisung vom Allgemeinmediziner, einem Fach- oder Hausarzt vorliegt. Der osteopathische Therapeut, der die Heilbehandlung ausführen soll, muss für eine Kostenübernahme eine anerkannte berufliche Qualifikation vorweisen. Im Allgemeinen reicht die Mitgliedschaft in einem der anerkannten Berufsverbände für Osteopathen aus.
Was zahlt die Krankenkasse bei physiotherapeutischen Behandlungen?
Untersuchung sowie Behandlung krankheitsbedingter Bewegungsstörungen und -einschränkungen beinhaltet die physiotherapeutische Therapie. Zudem ist sie gleichzeitig auch Maßnahme zur Prävention.
Falls Sie eine Fahrtkostenbescheinigung wünschen, sprechen Sie es an. Für Hausbesuche und Entfernungspauschalen werden auch Zuzahlungen erhoben.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Behandlung über die Ihnen entstehenden Kosten und in welcher Höhe die physiotherapeutischen Leistungen von Ihrer Krankenversicherung bezahlt werden. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind in der Gestaltung ihrer Sätze frei, da keine Gebührenordnung existiert.