Fußpfleger mit onkologischen Zusatzqualifikation:
Fußpflege dient zur pflegerischen Maßnahme der Füße. Die Fußpflege kann grundsätzlich frei ausgeübt werden und ist kein Ausbildungsberuf. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt. Das ist mit ein Grund, warum es sehr viele unterschiedliche Tätigkeitsbezeichnungen gibt, wie zum Beispiel Fachfußpflege, Fußpflege nach medizinischer Art usw. Meist werden hierfür Kurse besucht, die sowohl in der angebotenen zeitlichen Länge der Seminare wie auch in der Vermittlung der fachlichen Inhalte sehr unterschiedlich sind.
Fußpfleger mit einer onkologischen Zusatzqualifikation werden in Rahmen dieser Weiterbildung auf die Fußbehandlung von Chemopatienten geschult. Es werden nicht nur beratende und pflegerische Maßnahmen vermittelt, sondern auch die notwendigen Hygienemaßnahmen. Die Zusatzqualifikation befähigt den Fußpfleger somit, Ihnen beratend und mit pflegerischen Maßnahmen zur Seite zu stehen. Darüber hinaus vermittelt die Zusatzqualifikation den Unterschied zwischen eben diesen pflegerischen Maßnahmen und einer eventuellen erforderlichen Heilbehandlung. Der onkologisch geschulte Fußpfleger weiß somit, wann an den behandelnden Arzt oder Podologen weiter verwiesen werden muss.