Anschlussheilbehandlung: Die onkologische Reha

Nach der Krebstherapie im Krankenhaus bietet es sich an, direkt im Anschluss eine onkologische Reha anzutreten. Was leistet die Anschlussheilbehandlung (AHB)? Wir klären auf.

Auf einen Blick

  • Anschlussheilbehandlung im Anschluss an die Akutbehandlung bzw. spätestens zwei Wochen nach der Entlassung
  • stationärer und ambulanter Reha-Aufenthalt möglich
  • Fachärztliches Personal stellt den Reha-Antrag beim Leistungsträger

Hinweis: Die Informationen dieses Fachtextes können und sollen eine ärztliche Meinung nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

Was ist eine Anschlussheilbehandlung?

Die Krebserkrankung und anschließende Operationen, Chemotherapie und Strahlentherapie sind mit körperlicher und seelischer Belastung verbunden. Die kräftezehrende Zeit hinterlässt sowohl physische als auch psychische Spuren. Um wieder zu Kräften zu gelangen, hilft die Anschlussheilbehandlung mit professioneller Hilfe den Betroffenen.

Die Anschlussheilbehandlung (AHB), auch Anschlussrehabilitation genannt, ist eine Maßnahme, die Sie direkt im Anschluss an Ihre Primärbehandlung im Krankenhaus oder spätestens zwei Wochen nach Ihrer Entlassung antreten.

Was ist der Unterschied zwischen Anschlussheilbehandlung und Reha?

Die Anschlussheilbehandlung ist eine Form der onkologischen Reha, die Krebspatienten bei der Rückkehr in den sozialen und beruflichen Alltag sowie bei der Rückerlangung der körperlichen und seelischen Kräfte unterstützen soll.

Die Dauer der Anschlussheilbehandlung liegt in der Regel bei drei Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit verlängert oder verkürzt werden.

Stationäre oder ambulante Reha?

Die onkologische Reha kann im Rahmen einer stationären oder ambulanten Reha-Maßnahme durchgeführt werden. Ob eine stationäre oder eine ambulante Reha besser geeignet ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Die Entscheidung sollte abhängig vom Gesundheitszustand und von den jeweiligen Bedürfnissen getroffen werden. Der Klinikarzt kann eine Einschätzung geben, welche Reha-Art aus medizinischer Sicht für Sie infrage kommt bzw. besser geeignet ist.

Tagesablauf und Reha-Ziele

Eine stationäre Reha-Klinik sorgt für eine Rundum-Verpflegung und -Betreuung Ihrer Patienten. Die verschiedenen Therapien (Physiotherapie, psycho-onkologische Angebote, Ernährungstherapie etc.) werden über den Tag verteilt unter der Woche angeboten. Das Wochenende steht den Patienten frei und kann zur Erholung genutzt werden. Im Gegensatz dazu steht die ambulante Reha-Klinik, die ihre Patienten wochentags therapiert und meist nur eine Mahlzeit anbietet. Die Patienten bleiben Zuhause wohnen und besuchen die Klinik nur, um die Therapien wahrzunehmen. Ein Aufnahmegespräch mit dem Rehabilitationsteam zur Festlegung der Ziele ist dazu da, um den Ablauf der Reha-Maßnahme gemeinsam mit dem Patienten im Rahmen eines Therapieplans zu besprechen.

Die Reha-Ziele sind so individuell wie die Patienten selbst. Mögliche Ziele können eine Wiedereingliederung in das Berufsleben sein, eine Akzeptanz der Krankheit gegenüber lernen oder ein Wiedererlangen der körperlichen Kräfte.

Wichtig zu wissen: Als Patient haben Sie die Möglichkeit, Ihre onkologische Reha aktiv mitzugestalten und die Reha-Ziele mit dem Reha-Team zu besprechen.

Anschlussheilbehandlung: Kliniken Onkologie finden

Den Reha-Antrag für die Anschlussheilbehandlung stellt das fachärztliche Klinikpersonal während Ihrer Akutbehandlung bei Ihrem Leistungsträger, damit ein nahtloser Übergang von der Klinik in die Reha möglich ist. Eine medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus Ihrer Krebserkrankung. Bei der Auswahl der geeigneten Reha-Klinik haben Sie zudem ein Mitspracherecht. Auf Grundlage vom Wunsch- und Wahlrecht  können Sie Art und Ort der Anschlussheilbehandlung angeben.

Ein guter Ansprechpartner ist zudem der Kliniksozialdienst, der Ihnen bei Fragen über die Reha-Maßnahme behilflich ist.

Zuzahlung Anschlussheilbehandlung

Den Hauptanteil der Kosten für die Reha nach Krebs übernimmt Ihr Leistungsträger. Darin inbegriffen sind die Kosten für Anreise, Verpflegung, Unterkunft, ärztliche und therapeutische Behandlungen sowie medizinische Angebote.

Abhängig von Ihrem Einkommen, kann eine Zuzahlung von täglich maximal 10 EUR für höchstens 14 Tage im aktuellen Kalenderjahr anfallen. Die Zuzahlung für die Anschlussheilbehandlung wird auf Ihren stationären Klinikaufenthalt angerechnet und kann dementsprechend entfallen, wenn Sie sich länger als 14 Tage im Krankenhaus zur stationären Akutbehandlung befinden.

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Zuletzt geändert am: 16.03.2023
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Triebel, Stefan 4QD – Qualitätskliniken.de GmbH Anschlussheilbehandlung. https://www.qualitaetskliniken.de/reha-haeufige-fragen/anschlussheilbehandlung/; Letzter Abruf: 01.02.2023

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