Nehmen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahr! Wichtige Informationen zu Ihrem Reha-Antrag in unserer Einrichtung
Wenn Sie Interesse an einer Rehabilitation haben oder Ihr Arzt bzw. Therapeut Ihnen eine Reha empfiehlt, besteht die Möglichkeit, gemeinsam einen Antrag zu stellen, da Sie grundsätzlich das Recht haben, eine Reha zu beantragen, um Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit zu verbessern.
Zunächst sollten Sie mit Ihrem Arzt, Therapeuten oder dem Sozialdienst im Krankenhaus besprechen, ob und welche Art der Rehabilitation für Sie geeignet ist. Anschließend können Sie gemeinsam den zuständigen Kostenträger ermitteln und das entsprechende Antragsformular ausfüllen. Dies kann die Rentenversicherung, die gesetzliche oder private Krankenversicherung oder die Unfallversicherung sein. Falls Sie unsicher sind, wer zuständig ist, können Sie den Antrag bei jedem Sozialversicherungsträger einreichen. Dieser leitet die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen an die zuständige Stelle weiter.
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Ihrer individuellen Situation und dem Versicherungsträger variieren. In der Regel benötigen Sie das Antragsformular, einen ärztlichen Bericht, einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung und möglicherweise weitere Dokumente oder Informationen zu früheren Erkrankungen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, einen Antrag auf Wahrnehmung Ihres Wunsch- und Wahlrechts beizufügen, in dem Sie Ihre bevorzugte Klinik angeben. Sobald Sie die Antragsunterlagen eingereicht haben, prüft der Kostenträger diese innerhalb von drei Wochen. Bei Bewilligung erhalten Sie einen Reha-Bescheid, der Informationen zur zugewiesenen Klinik, den Kontaktdaten sowie zu Kostenbeteiligungen, Dauer und den An- und Abreiseformalitäten enthält.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, stehen wir Ihnen, ebenso wieder Kostenträger, gerne zur Verfügung.