Nehmen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahr! Wichtige Informationen zu Ihrem Reha-Antrag in unserer Einrichtung
Reha-Antrag stellen
Die medizinische Notwendigkeit für eine Rehabilitationsmaßnahme wird Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt bescheinigt. Dieser füllt dann gemeinsam mit Ihnen den Antrag aus. Ist die Rentenversicherung Kostenträger, wird dort ein entsprechender Antrag gestellt. Wir beraten Sie gerne.
Wunsch- und Wahlrecht
Nach §8 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch haben Sie das Recht, sich eine stationäre oder ambulante Reha-Einrichtung selbst auszusuchen. Beachten Sie, dass Ihr Leistungsträger keine zusätzlichen Kosten verlangen darf, wenn Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch nehmen. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Auch hier beraten wir Sie bei Unsicherheiten.