Nehmen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahr! Wichtige Informationen zu Ihrem Reha-Antrag in unserer Einrichtung
Wenn Sie eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen möchten oder Ihr Arzt bzw. Therapeut Ihnen eine Rehabilitation empfiehlt, können Sie mit ihm gemeinsam einen Antrag stellen, denn Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Reha, um Ihre Gesundheit und Erwerbsfähigkeit zu erhalten.
Der erste Schritt besteht darin, mit Ihrem Arzt, Therapeuten oder dem Sozialdienst im Krankenhaus festzustellen, ob und welche Art der Rehabilitation für Sie geeignet ist. Anschließend ermitteln Sie gemeinsam den zuständigen Kostenträger und füllen das entsprechende Antragsformular aus. Dabei kann es sich um die Rentenversicherung, die gesetzliche oder private Krankenversicherung oder die Unfallversicherung handelt. Falls Sie unsicher sind, wer zuständig ist, können Sie den Antrag an jeden Sozialversicherungsträger stellen. Dieser leitet die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen an die zuständige Stelle weiter.
Die einzureichenden Unterlagen können je nach Ihrer Situation und dem Versicherungsträger variieren. In der Regel benötigen Sie das Antragsformular, einen ärztlichen Befundbericht, einen Selbsteinschätzungsbogen und gegebenenfalls weitere Anlagen oder Angaben zu Vorerkrankungen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bereits einen Antrag auf Wahrnehmung Ihres Wunsch- und Wahlrechts beizufügen, in dem Sie Ihre Wunschklinik angeben.
Nachdem Sie die Antragsunterlagen eingereicht haben, prüft der Kostenträger diese innerhalb von drei Wochen. Sie erhalten, bei Bewilligung, einen Reha-Bescheid, der Auskunft über die zugewiesene Klinik, die Kontaktdaten sowie Informationen zur Zuzahlung , Dauer und den An- und Abreiseformalitäten.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, melden Sie sich gerne bei uns oder dem Ansprechpartner Ihres Kostenträgers.