Arbeitnehmer haben in der Zeit der onkologischen Reha einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, der für sechs Wochen besteht. Falls dieser Anspruch bereits durch eine gleichartige Vorerkrankung zum Teil oder ganz ausgeschöpft wurde, erhalten Sie für die Dauer der onkologischen Rehabilitation von dem Kostenträger Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld.
Diese Regelung greift nur dann, wenn Sie vor Beginn der onkologischen Reha Behandlungen in die Rentenversicherung eingezahlt haben und vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit Einkünfte erhalten haben.
Um das sogenannte Übergangsgeld zu erhalten, müssen Sie das bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Denn es wird nicht automatisch gezahlt. Sie haben Anspruch auf das Reha-Übergangsgeld, wenn die Reha medizinische Leistungen erhält, die ihn zu einer beruflichen Wiedereingliederung verhelfen. Zudem müssen Sie Pflichtbeiträge bei der Rentenversicherung bereits geleistet haben. Die Service- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind eine Anlaufstelle bei Unklarheiten bezüglich Übergangsgeld bei Reha.