Anspruch auf Reha nach Krebs

Wer hat einen Anspruch auf eine Reha nach Krebs? Welche Reha-Voraussetzungen gibt es für Krebspatienten? Wir geben einen Überblick.

Auf einen Blick

  • Antragstellung durch Klinik bei Reha direkt nach Klinikaufenthalt
  • Spätere Reha: Antrag über Sozialversicherungsträger inklusive Befunde und Selbstauskunft

Hinweis: Die Informationen dieses Fachtextes können und sollen eine ärztliche Meinung nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.
 

Anspruch auf onkologische Reha

Viele Krebspatienten haben direkt nach der Primärbehandlung einen Anspruch auf eine Anschlussrehabilitation. Sie erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach dem stationären Krankenhausaufenthalt und Abschluss der akut-medizinischen Erstbehandlung.
Als onkologische Reha können eine ganztägige ambulante Reha oder eine stationäre Reha infrage kommen. Die Kosten dafür übernimmt als Träger die Deutsche Rentenversicherung oder die jeweilige Krankenkasse.

Reha Voraussetzungen nach Krebs

Bevor Sie einen offiziellen Reha-Antrag stellen, sollten Sie sichergehen, dass Sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Darunter fallen die medizinischen Voraussetzungen, wie erstens, dass eine Krebs-Diagnose gestellt sein muss. Auch muss die Erstbehandlung, z.B. die Strahlentherapie, abgeschlossen sein. Zudem muss der Krebspatient wieder soweit belastbar sein, dass er die entsprechenden Angebote der onkologischen Rehabilitation und Rehaklinik auch in Anspruch nehmen kann. Der behandelnde Arzt stellt zudem eine Prognose, ob die durch die Krankheit und Behandlungen entstandenen seelischen, körperlichen, beruflichen oder sozialen Beeinträchtigungen therapierbar sind oder sich durch die Reha positiv beeinflussen lassen.

Neben den medizinischen Voraussetzungen entscheiden auch weitere Kriterien darüber, ob Sie einen Anspruch auf Reha nach Krebs haben: wenn Sie allein die Strapazen der Krankheit nicht bewältigen können, wenn Sie unter Ängsten, depressiven oder psychosozialen Störungen leiden oder wenn bei Ihnen Schulungsbedarf im Umgang mit Ihrer Krankheit (z.B. Stoma) sowie mit Schmerzen besteht.

Eine Indikation für eine Reha nach Krebs ist gegeben, wenn Sie sich sowohl im beruflichen als auch im sozialen Leben eingeschränkt fühlen, Sie unter erheblichen Beeinträchtigungen leiden, nicht mehr so mobil sind wie vor der Erkrankung oder Ihr sozialen Beziehungen durch Ihre Erkrankung stark beeinträchtigt bzw. belastet sind.

Zusammengefasst müssen folgende Reha-Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie mit einer onkologischen Reha beginnen können:

  • medizinische Voraussetzungen, wie Krebsdiagnose, Abschluss Primärbehandlung, körperliche Belastbarkeit
  • psychosoziale Kriterien, wie Ängste, Störungen, Schulungsbedarf
  • Belastungen der sozialen Beziehungen

Reha beantragen: Ansprechpartner

Ansprechpartner für eine onkologische Reha ist Ihr behandelnder Arzt. Sie können sich jedoch auch an den Kliniksozialdienst wenden. Sowohl Ihr Arzt als auch der Kliniksozialdienst können nach einer Operation oder einer Chemotherapie eine Anschlussrehabilitation (AHB) beantragen, die Sie im Anschluss an Ihren Klinikaufenthalt beginnen können.

Wichtig zu wissen: Falls Ihr Arzt eine mögliche Rehabilitation noch nicht angesprochen hat, können Sie sich auch an den Kliniksozialdienst wenden. Sprechen Sie Ihren Wunsch auch gerne nochmals direkt bei Ihrem Arzt an!

Wer übernimmt die Kosten für die Reha?

Als Kostenträger können die Deutsche Rentenversicherung oder die jeweilige gesetzliche oder private Rentenversicherung infrage kommen. Sind Sie ein rentenversicherter Erwerbstätiger (= kein Beamter), dann ist im Regelfall die Deutsche Rentenversicherung der Kostenträger für die onkologische Reha. Sie müssen dann sogenannte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist dabei, dass Sie in den letzten zwei Jahren für mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Wenn Sie Beamter auf Lebenszeit sind, müssen Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder bei der Beihilfestelle den Antrag stellen bzw. eine Kostenübernahme anfragen.

Wie oft hat man Anspruch auf eine Reha?

Sie haben nach Ihrer Anschlussrehabilitation einen weiteren Anspruch auf eine onkologische Reha. Als Zeitrahmen sind dabei zwei Jahre nach Abschluss Ihrer Primärbehandlung festgesetzt (beachten Sie dabei die drei Monate vor Fristablauf der 24 Monate!).
Wenn die medizinischen Reha-Voraussetzungen noch bestehen und Sie weiterhin Bedarf haben, können Sie also einen weiteren Reha-Antrag stellen. Auch hier prüft die Rentenversicherung oder die Krankenkasse, ob Sie über einen Reha-Anspruch verfügen.

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Zuletzt geändert am: 19.01.2023
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Deutsche, R. Onkologische Reha. In: Deutsche Rentenversicherung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Onkologische-Reha/onkologische-reha_node.html; Letzter Abruf: 08.10.2022

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