Bevor Sie einen offiziellen Reha-Antrag stellen, sollten Sie sichergehen, dass Sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Darunter fallen die medizinischen Voraussetzungen, wie erstens, dass eine Krebs-Diagnose gestellt sein muss. Auch muss die Erstbehandlung, z.B. die Strahlentherapie, abgeschlossen sein. Zudem muss der Krebspatient wieder soweit belastbar sein, dass er die entsprechenden Angebote der onkologischen Rehabilitation und Rehaklinik auch in Anspruch nehmen kann. Der behandelnde Arzt stellt zudem eine Prognose, ob die durch die Krankheit und Behandlungen entstandenen seelischen, körperlichen, beruflichen oder sozialen Beeinträchtigungen therapierbar sind oder sich durch die Reha positiv beeinflussen lassen.
Neben den medizinischen Voraussetzungen entscheiden auch weitere Kriterien darüber, ob Sie einen Anspruch auf Reha nach Krebs haben: wenn Sie allein die Strapazen der Krankheit nicht bewältigen können, wenn Sie unter Ängsten, depressiven oder psychosozialen Störungen leiden oder wenn bei Ihnen Schulungsbedarf im Umgang mit Ihrer Krankheit (z.B. Stoma) sowie mit Schmerzen besteht.
Eine Indikation für eine Reha nach Krebs ist gegeben, wenn Sie sich sowohl im beruflichen als auch im sozialen Leben eingeschränkt fühlen, Sie unter erheblichen Beeinträchtigungen leiden, nicht mehr so mobil sind wie vor der Erkrankung oder Ihr sozialen Beziehungen durch Ihre Erkrankung stark beeinträchtigt bzw. belastet sind.
Zusammengefasst müssen folgende Reha-Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie mit einer onkologischen Reha beginnen können:
- medizinische Voraussetzungen, wie Krebsdiagnose, Abschluss Primärbehandlung, körperliche Belastbarkeit
- psychosoziale Kriterien, wie Ängste, Störungen, Schulungsbedarf
- Belastungen der sozialen Beziehungen