Die Physiotherapie ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie umfasst die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Bewegungsstörungen und -einschränkungen. Zugleich kann sie jedoch auch als Präventionsmaßnahme eingesetzt werden. Krebspatienten müssen für physiotherapeutische Behandlungen eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung entrichten. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Sie sind zuzahlungsbefreit, auch wenn sie ein Einkommen erhalten. Alle übrigen Versicherten sind zuzahlungspflichtig. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen gesetzlich Versicherte einmalig eine Pauschale von 10,– € (pro Verordnung) und außerdem eine Zuzahlung in Höhe von 10 % entrichten, die pro erbrachter Leistung fällig ist.
Zuzahlungen sind bis zu einer maximalen Höhe von 2 % des Bruttojahreseinkommens Pflicht. Eine gesonderte Regelung gilt bei chronisch kranken Menschen, bei denen die maximale Zuzahlungshöhe bei 1 % des Bruttojahreseinkommens liegt. Bewahren Sie daher alle Quittungen über von Ihnen geleistete Zuzahlungen bis zum Jahresende auf.