Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Haarersatz, wenn er bei einem Vertragspartner (Zweithaarstudio, das einen Vertrag zum Abrechnen mit der Kasse hat) gekauft wird. Achten Sie daher bei der Auswahl Ihres Zweithaarspezialisten darauf, einen Vertragspartner Ihrer Kasse zu wählen.
In der Regel zahlen die Krankenkassen bei vorübergehendem Haarverlust – wie es z.B. bei einer Chemotherapie der Fall ist – zwischen 350 und 500 € und bei endgültigem / dauerhaftem Haarverlust bis zu 1.000 €.
Die Mindesttragedauer einer Perücke bei vorübergehendem Haarverlust liegt bei sechs Monaten. Danach kann bei Bedarf ein erneuter Kostenantrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Mindesttragedauer eines Haarersatzes bei endgültigem Haarverlust liegt bei 12 Monaten. Hier kann also frühestens nach Ablauf eines Jahres eine erneute Versorgung beantragt werden.
Über die Qualität des Haarersatzes entscheidet insbesondere die sogenannte Montur, der Unterbau der Perücke bzw. des Haarteils. Zweithaarsysteme werden auf den unterschiedlichsten Trägermaterialien, wie Tüll und anderem elastischen, maschigen Gewebe, verarbeitet und die Haare werden auf unterschiedliche Weise an der Montur befestigt.