Perücke auf Rezept

Wenn Sie unter Haarausfall leiden, haben Sie häufig einen Anspruch auf eine Perücke. Erfahren Sie hier alles zu den Voraussetzungen, Abläufen und Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.

Auf einen Blick

  • Übernahme bzw. Zuschuss nur in präqualifizierten Zweithaarstudios
  • Kostenübernahme meist nur für Frauen, Jugendliche und Kinder möglich
  • Auch Kopfbedeckungen können auf Rezept ausgestellt werden

Hinweis: Die Informationen dieses Fachtextes können und sollen eine ärztliche Meinung nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

Wie kann man eine Perücke auf Rezept erhalten?

Wenn Sie unter Haarausfall aufgrund Ihrer Krebstherapie leiden, kann Ihr Hausarzt oder Onkologe Ihnen eine Perücke auf Rezept verschreiben. Lassen Sie sich ein Rezept („Muster 16“) ausstellen, auf dem Ihre Diagnose festgehalten ist.

Vereinbaren Sie anschließend einen Termin bei Ihrem Zweithaar-Spezialisten. Achten Sie dringend darauf, dass der Zweithaar-Spezialist bei Ihrer Krankenkasse zugelassen ist. Um sicherzugehen, kontaktieren Sie am besten Ihre Krankenversicherung.

Präqualifizierte Zweithaarstudios können mit dem Rezept eine Kostenübernahme der Perücke bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die genehmigten Beträge für Perücken variieren je nach Krankenversicherung und Indikation. Oftmals wird der Betrag für eine Kunsthaarperücke erstattet; weitere Kosten müssen dann von den Patienten selbst übernommen werden.

Tipp: Gehen Sie am besten schon frühzeitig zum Zweithaarstudio Ihres Vertrauens. Im Optimalfall lassen Sie sich vor Ihrem Haarausfall beraten, damit die Perücke schnell zur Verfügung steht, wenn Sie sie benötigen.

Wer hat Anspruch auf eine Perücke?

Grundsätzlich haben Frauen und Kinder bei Haarausfall Anspruch auf eine Perücke. Kinder und Jugendliche können in der Regel mit einer höheren Kostenerstattung rechnen. In der Regel werden jedoch nur die Kosten für eine Kunsthaarperücke übernommen und nur in Ausnahmefällen wie Allergien auch die Kosten für eine Echthaarperücke.

Bei Männern werden die Kosten für Zweithaar nur in seltenen Fällen erstattet, beispielsweise wenn der Haarverlust stark von der gesellschaftlichen Norm abweicht und dadurch entstellt wirkt. Die Beurteilung erfolgt anhand der Kopfbehaarung und der Gesichtsbehaarung (Augenbrauen, Wimpern und Bart).

Bei einem dauerhaften Haarausfall (Alopecia areata) ist Regel auch zu der Übernahme der Kosten für eine Echthaarperücke möglich.

Kann jedes Zweithaarstudio Perücken auf Rezept ausstellen?  

Der Leistungsbringer, also der Zweithaar-Spezialist bzw. das Zweithaarstudio, muss über einen Vertrag mit der betroffenen Kasse und eine Zulassung zum Abrechnen (Präqualifizierung) mit der Krankenkasse verfügen. Hierbei müssen von den Leistungserbringern bestimmte räumliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Wichtig zu wissen: Alle auf StärkergegenKrebs gezeigten Zweithaarspezialisten sind präqualifiziert und können Ihren Haarersatz somit mit den Krankenkassen abrechnen! Nutzen Sie die Expertensuche, um ein Zweithaarstudio in Ihrer Nähe zu finden.

Was wird von gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden zwischen Frau und Mann. Wenn eine Frau aufgrund hormoneller, medikamentöser (Chemotherapie) oder anderer Gründe (Strahlentherapie) unter Haarausfall leidet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten ganz oder zu einem großen Teil. Männer haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Informieren Sie sich am besten bereits vor der Anfertigung Ihrer Perücke, bis zu welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Dafür können Sie sich einen Kostenvoranschlag von Ihrem Zweithaarspezialisten erstellen lassen. Die Kosten, die übernommen werden, sind von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich und können teilweise unter 200 € liegen.

Häufig müssen Patienten dann eine Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung der Versicherten für eine Perücke in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €. Manche gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Kunsthaarperücken vollständig.

Echthaarperücken sind deutlich teurer als Kunsthaarperücken, weshalb hier höhere Zuzahlungen durch die Patientin bzw. den Patienten nötig sein können.

Was wird von privaten Krankenkassen übernommen?

Nach Ausstellung einer Verordnung (Muster 16) und einem Kostenvoranschlag wird individuell entschieden, welcher Betrag von der privaten Krankenkasse übernommen wird. Der von Ihnen gewählte Beitragstarif und Leistungskatalog spielt hierfür eine entscheidende Rolle. Nehmen Sie für detaillierte Informationen zu den individuellen Leistungen Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.

Werden auch Kosten für Kopfbedeckungen übernommen?

Einige Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für Kopfbedeckungen (Turbane & Chemomützen). Lassen Sie sich dafür ein Rezept für medizinisch notwendige Kopfbedeckungen von Ihrem Arzt ausstellen und gehen damit in ein präqualifiziertes Zweithaarstudio. Dort erhalten Sie geeignete Kopfbedeckungen, die Sie über die Dauer Ihres Haarausfalles tragen können. Es gibt Kopfbedeckungen in zahlreichen Ausführungen, Farben, Mustern und Materialien, sodass Sie bestimmt das richtige Modell für Ihre Bedürfnisse finden. 

Darauf sollten Sie achten: Bei manchen Krankenkassen wird entweder eine Kopfbedeckung oder eine Perücke übernommen. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie sich für eine Kopfbedeckung oder eine Perücke entscheiden!

Wie gestaltet sich der Ablauf?

Informieren Sie sich vorab, in welcher Höhe die Kosten für einen Haarersatz von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Nachdem Sie das Rezept für einen Haarersatz von Ihrem behandelnden Arzt erhalten haben, vereinbaren Sie einen Termin mit einem präqualifizierten Zweithaarstudio und nehmen bei Ihrem ersten Termin vorzugsweise das ausgestellte Rezept bereits mit. Ihr Zweithaarstudio wird im nächsten Schritt gemeinsam mit Ihnen eine Perücke aussuchen und sie an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Bei zuzahlungsfreien Perückenmodellen übernehmen Sie lediglich die Rezeptgebühren und unterschreiben den Erhalt Ihres Haarersatzes. Beim zuzahlungspflichtigen Modell müssen Sie die Kostendifferenz zum Krankenkassenanteil direkt an den Zweithaar-Spezialisten begleichen und dieser rechnet dann mit der Krankenkasse ab. In der Regel kümmert sich das Zweithaarstudio um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse, sodass für Sie kein bürokratischer Aufwand entsteht.

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Zuletzt geändert am: 22.06.2023
Autor
Expertengremium Zweithaar

Hauptautorin: Ramona Rausch - Geschäftsführerin Bundesverband der Zweithaarspezialisten e.V.

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