Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden zwischen Frau und Mann. Wenn eine Frau aufgrund hormoneller, medikamentöser (Chemotherapie) oder anderer Gründe (Strahlentherapie) unter Haarausfall leidet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten ganz oder zu einem großen Teil. Männer haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Informieren Sie sich am besten bereits vor der Anfertigung Ihrer Perücke, bis zu welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Dafür können Sie sich einen Kostenvoranschlag von Ihrem Zweithaarspezialisten erstellen lassen. Die Kosten, die übernommen werden, sind von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich und können teilweise unter 200 € liegen.
Häufig müssen Patienten dann eine Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung der Versicherten für eine Perücke in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €. Manche gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Kunsthaarperücken vollständig.
Echthaarperücken sind deutlich teurer als Kunsthaarperücken, weshalb hier höhere Zuzahlungen durch die Patientin bzw. den Patienten nötig sein können.