Die meisten Krankenkasse bezuschussen eine Perücke, wenn Sie an Krebs erkrankt sind und Ihnen Haarausfall droht. Perücken gelten in diesem Fall als sogenannte Hilfsmittel, das heißt Sie müssen von einem Arzt verordnet werden. Außerdem muss die Zweitfrisur von einem Zweithaarspezialisten hergestellt sein, der im Verband der Ersatzkrankenkassen e.V. (VdEk) qualifiziert und anerkannt ist. Grundsätzlich haben Frauen und Kinder bei Haarausfall Anspruch auf eine Perücke. Kinder und Jugendliche können in der Regel mit einer höheren Kostenerstattung rechnen. Meist werden nur die Kosten für eine Kunsthaarperücke übernommen und nur in Ausnahmefällen wie Allergien die Kosten für eine Echthaarperücke. Bei Männern werden die Kosten für eine Perücke nur in seltenen Fällen erstattet. Zum Beispiel, wenn der Haarverlust stark von der gesellschaftlichen Norm abweicht und dadurch entstellt wirkt.
Es empfiehlt sich, im Perückenshop das von Ihrem Arzt ausgestellte Rezept vorzuzeigen und dann eine Beratung im Zweithaarstudio wahrzunehmen. Dieses kann Ihnen dann einen Kostenvoranschlag erstellen, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.