Eine Schwangerschaft ist in fast allen Fällen eine absolute Kontraindikation für die Durchführung einer Szintigraphie, da hiermit immer eine Strahlenbelastung für das ungeborene Leben verbunden ist. Ein junges Patientenalter ist jedoch keine Kontraindikation, da die Untersuchung auch bei kleinen Kindern und sogar Säuglingen durchgeführt werden kann.
Allgemein darf eine nuklearmedizinische Untersuchung nicht durchgeführt werden, wenn es strahlungsärmere Verfahren gibt, die mindestens gleichwertig in Ihrer Aussagekraft sind. Auch muss vor dem Verabreichen der radioaktiven Substanz gesichert sein, dass Patienten kooperativ sind und diese die Untersuchung wie vorgegeben mitmachen können.