Damit ein Arzt jemanden behandeln kann, braucht er die Zustimmung des Patienten. Lehnt der Patient eine Behandlung oder Untersuchung ab, so muss sich der Arzt daran halten, auch wenn er sie für angebracht hält. Der Patient entscheidet über seinen eigenen Körper.
Schwierig wird es in Fällen, in denen der Patient nicht mehr einwilligen kann oder nicht mehr äußern kann, was er möchte oder was er nicht möchte. Zum Beispiel, wenn er durch Krankheit oder Unfall nicht mehr dazu in der Lage ist. Dies kann sein, weil:
- er bewusstlos ist.
- sein Bewusstsein beeinträchtigt ist (z.B. bei einer fortgeschrittenen Demenz).
In diesen Fällen ist der Patient nicht mehr einwilligungsfähig. Dennoch muss über seine Behandlung entschieden werden. Damit diese Behandlung dem Willen des Patienten entspricht, kann er diesen vorher niederschreiben. Hierzu dient die Patientenverfügung (§ 1901a BGB), in der genau dieser Patientenwille für bestimmte medizinische Situationen festgelegt ist. Der Patient beschreibt in der Patientenverfügung individuell, unter welchen Bedingungen und in welchen Situationen Behandlungen begonnen, fortgesetzt oder abgebrochen werden sollen.