Bei FVET (Sterbefasten, FVNF) wird auf Essen und Trinken oder nur auf Essen verzichtet. Bezogen aufs Trinken bedeutet dies, dass die Person weniger als 50 ml pro Tag zu sich nimmt, z.B. für die Medikamenteneinnahme und die Mundbefeuchtung.
Durch den konsequenten Verzicht aufs Trinken, wird ein Nierenversagen herbeigeführt. Das bedeutet, die Niere stellt nach und nach ihre Funktion ein, weil Giftstoffe im Körper nicht mehr ausgeschieden werden können. Die Niere hat die Aufgabe das Blut zu reinigen und ist damit lebenswichtig.
Funktioniert die Niere nicht mehr, kommt es zum Organversagen. Da auch das Gehirn nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird, kommt es zu einem verringerten Bewusstsein bis hin zur Bewusstlosigkeit. Es laufen bei FVET (Sterbefasten, FVNF) dieselben körperlichen Vorgänge ab, wie bei einem natürlichen Tod. Daher kann FVET (Sterbefasten, FVNF) in der Todesbescheinigung auch als natürlicher Tod eingetragen werden.
Ob auf Essen oder Essen und Trinken verzichtet wird und in welchem Umfang und welcher Form noch Flüssigkeit aufgenommen wird, entscheidet der Patient selbst. Ein Behandlungsteam kann dem Patienten Informationen bereitstellen, wie der zeitliche Verlauf und die möglichen Symptome und Komplikationen je nach gewählter Form ausfallen können.